Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes

In der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHG), die im Dezember beschlossen und 2008 in Kraft treten soll, wird die studentische Mitbestimmung stark beschnitten. Auch die Autonomie unseres Studentenwerkes steht auf dem Spiel.

Für uns Studenten bedeutet das

  • weniger Einfluss in den Hochschulgremien und daher
  • weniger Möglichkeiten der Mitgestaltung des „Lebensraums Hochschule“.

Was kommt da auf uns zu?

Konzil

Das Konzil wird es nicht mehr geben – seine Kompetenzen gehen auf den Senat über. weiter...

Hochschulrat

  • soll zu 3/4 aus hochschulexternen Mitgliedern bestehen – Studenten gehören nicht dazu,
  • die Mehrheit der Mitglieder wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) benannt und dieses kann einzelne (de facto auch nicht von ihm benannte) Mitglieder wieder abberufen.

Studentenwerk

„Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird ermächtigt, Studentenwerke durch Rechtsverordnung zusammenzuschließen“ (§107 (1))

Eindeutiges Ziel dieses Paragraphen ist es, das Studentenwerk Freiberg mit einem anderen zusammenzulegen. Freiberg wird an Wichtigkeit, Einfluss und Angebotsbreite verlieren. weiter...

Was kann ich tun?

Unterstütze uns am 13.12.2007 bei der Demonstration in Dresden. Wir sorgen für eine kostengünstige Hin- und Rückfahrt.

Weitere Informationen


Zuletzt geändert: 16.03.2010 14:10
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