1. Stellungnahme des StuRas zum Gesetzentwurf vom 25.05.2007
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Dr. Werner,
hiermit möchte der Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg zum aktuellen Entwurf des SächsHG Stellung beziehen.
Akademische Selbstverwaltung und Autonomie
Die vorgeschlagene Neuausrichtung der Selbstverwaltung wird einer solchen absolut nicht gerecht.
Die Selbstverwaltung und vor allem die Mitbestimmung der Studenten darin werden vor allem auf Universitätsebene auf ein nicht hinnehmbares Maß zusammengestrichen. Die Abschaffung des Konzils und die Reduzierung des Senats verstärken diese Tendenz. Dass mehr als die Hälfte der definierten Aufgaben des Senats nur noch aus dem Abgeben von Stellungnahmen besteht, spricht Bände. Zukünftig werden alle wesentlichen Entscheidungen vom Hochschulrat oder Rektorat getroffen. Dieser fast ausschließlich aus externen Mitgliedern bestehende Rat nimmt der Hochschule als solches jede Autonomie, obwohl eben diese Autonomie immer wieder als ein Ziel der Novellierung angeführt wurde. Außerdem verschließt sich uns, wie ein Rat aus mehrheitlich externen Mitgliedern über die Führung und Entwicklung einer Hochschule entscheiden kann, wenn er sich nur zwei mal im Semester trifft, kein Vorwissen zur Führung einer Lehr- und Forschungeinrichtung mitbringt und zudem auch nur ehrenamtlich tätig ist. All das wird unweigerlich zu einem Diktat durch den Rat und das Rektorat führen, da letzteres mit seinem Informationsvorsprung den Hochschulrat beeinflussen kann und wird. Dass sich dieses Gremium gegenüber keiner demokratisch legitimierten Autorität rechtfertigen muss, unterstützt den Demokratieabbau an den Hochschulen. Mit solch einem System kann man in keinem Fall angehende Akademiker für die Mitarbeit in Gremien und das aktive Leben einer demokratischen Kultur begeistern.
Wir fordern daher, dass bei der Ausgestaltung der Gremienstrukturen der Hochschulen die beteiligten Gruppen gestärkt werden. Sämtliche Gremien sollten paritätisch besetzt sein, damit die Entscheidungen von allen Gruppen der Hochschulen getragen werden. Alle wesentlichen Entscheidungen müssen in den Gremien, die aus der Hochschule heraus gewählt werden, verbleiben. Denn nur so kann eine wirkliche Autonomie erreicht werden - und kein Diktat von außen.
Gebührenfreiheit und Hochschulzugang
Mit Erleichterung sehen wir die Festschreibung der Gebührenfreiheit für ein Erststudium im aktuellen Entwurf. Dies zeugt davon, dass sich einige Koalitionsmitglieder eines freien Zugangs zu Bildung bewusst ist und nicht dem aktuellen Credo der Privatisierung von staatlichen Aufgaben verfällt. Im Weiteren sollte dies Gebührenfreiheit jedoch auf andere Bereiche ausgedehnt werden, um die Relevanz von freiem Zugang zu Bildung anzuerkennen. Mit der festgeschriebenen Gebührenfreiheit ist in keinem Falle eine anderweitige Beschränkung des Hochschulzuganges vereinbar. Dem sollte unter anderem dadurch Rechnung getragen werden, dass für alle zukünftigen Bachelorabsolventen ein Masterstudienplatz angeboten wird. Zusätzlich ist von einer Einführung von Aufnahmetests für weitere Studiengänge abzusehen, da diese eine ungerechte Selektion beim Zugang zur akademischen Bildung einführen. Die Allgemeine Hochschulreife sollte weiter die maßgebende Zulassungsvoraussetzung für ein Studium bleiben. Das Drängen in eine passive Rolle durch Eignungstests, die die Studierfähigkeit feststellen, ist eine Beschränkung der Selbstbestimmung Artikel 2 des Grundgesetzes.
Landesrektorenkonferenz
Wir fordern die Landesrektorenkonferenz in eine Hochschulkonferenz umzuwandeln, an der alle Mitgliedergruppen beteiligt sind. Dies soll eine breitere Akzeptanz der Entscheidungen der Konferenz innerhalb der Hochschulen schaffen. Die bisherige Verfahrensweise der „konspirativen Treffen“ der Rektoren ist mit einer Autonomie einer Hochschule als Ganzes nicht vereinbar und zudem höchst untransparent.
Studentenwerke
Als äußert positiv können wir anmerken, dass auch im neuen SächsHG die Studentenwerke in ihrer aktuellen Zahl und Selbstständigkeit verbleiben. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist jedoch die Abschaffung der Parität im Verwaltungsrat. Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Kürzungen der Zuschüsse durch das Land und der dadurch folgenden stetigen Erhöhungen der Beiträge der Studenten ist dies nicht hinzunehmen. Da die Studenten den größeren Teil zur Finanzierung der Studentenwerke beitragen bzw. es nach der aktuellen Landespolitik zukünftig werden, ist mindestens eine paritätische Besetzung, wenn nicht gar ein Verhältnis von 6 von 10, zugunsten der Studenten im Verwaltungsrat anzustreben. Desweiteren muss der Vorsitz des Verwaltungsrates durch Wahl vergeben und studentische Kandidaten zugelassen werden.
Im Namen aller aktuellen und zukünftigen Studierenden hoffen wir, dass unsere Kritikpunkte bei der Novellierung des SächHG mit berücksichtigt werden. Weitere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge können Sie jederzeit aus den Stellungnahmen und Papieren der KSS (http://www.kssnet.de) entnehmen.
Glück auf!