2. Stellungnahme des StuRas zum Gesetzentwurf vom 24.07.2007

Im Allgemeinen begrüßen wir den Abschnitt des letzten Entwurfes des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 24.07.2007, der sich mit den Studentenwerken befasst. Insbesondere die paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates, welche die bisherige Position der studentischen Vertreter bestätigt und gegenüber dem letzten Entwurf eine klare Verbesserung im Sinne der Studenten ist, möchten wir lobend hervorheben.

Eines der gravierendsten Probleme sehen wir jedoch im Alleinentscheidungsanspruch des SMWK bezüglich der Zusammenlegung von Studentenwerken. Hiermit widersprechen wir ausdrücklich der Festlegung , dass das SMWK ermächtigt werden soll, „Studentenwerke durch Rechtsverordnung zusammenzuschließen“; (§107 (1)). Ein eventueller Zusammenschluss würde in jedem Fall und in erster Linie das Studentenwerk Freiberg als kleinstes der sächsischen StuWe betreffen.

Aufgrund der Größe der benachbarten Universitäten würde der Verwaltungssitz eines zusammengelegten Studentenwerkes zweifelsohne nicht in Freiberg liegen. Unserer Meinung wäre unter solchen Umständen jedoch eine gleichberechtigte Arbeit der beiden Studentenwerke unmöglich. Bedingt durch die räumliche Distanz würden sich speziell bei kurzfristig zu treffenden Entscheidungen Schwierigkeiten ergeben und Probleme könnten nur verzögert gelöst werden.

Die studentischen Sitze im Verwaltungsrat des Studentenwerks würden bei einer Zusammenlegung von Studenten aller Hochschuleinrichtungen beider Universitäten besetzt werden. Dadurch würde die gleichwertige Position der studentischen Mitglieder des Verwaltungsrats in Relation zu den nicht-studentischen Mitgliedern faktisch außer Kraft gesetzt werden, da sie durch ihre Angehörigkeit zu verschiedenen Hochschulen eventuell unterschiedliche, nicht vereinbare Ziele verfolgen.

Neben einer Verschlechterung der Beziehung des Studentenwerkes zu den Studenten aufgrund mangelnder Selbstständigkeit befürchten wir einen negativen Einfluss auf die Beschaffenheit und Anzahl der sozialen und kulturellen Angebote.

Deshalb fordern wir hiermit nachdrücklich, den letzten Satz von §107 (1) ersatzlos zu streichen.


Zuletzt geändert: 13.11.2007 14:44
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