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Informationen für Studienanfänger und Studierende
https://tu-freiberg.de/studium
Informationen für Studierende und Promovierende
https://tu-freiberg.de/grafa/doktoranden/doktoranden
Nützliche Links für deinen Semestereinstieg
Studienbeginn zum Sommersemester 2022
Studienbeginn zum Wintersemester 2021/2022:
E-Learning (Opal, BigBlueButton, Jitsi, Universitätsbibliothek):
https://blogs.hrz.tu-freiberg.de/elearning/information-zum-e-learning-fuer-studierende/
https://blogs.hrz.tu-freiberg.de/elearning/
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Informationen der TU Bergakademie Freiberg zum Coronavirus
https://tu-freiberg.de/corona/studierende
Informationen zum Coronavirus vom Studentenwerk:
https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/studentenwerk/informationen-corona-virus/de/
Testzentrum in der Neuen Mensa: https://tu-freiberg.de/corona/corona-testzentrum-in-der-neuen-mensa
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Novelle des Hochschulfreiheitsgesetz vom 16.12.2020
Eine Kurzfassung gibt es auch auf unserem Instagram – oder Facebookprofil
Am 16.12.2020 hat der sächsische Landtag die Verlängerung der Regelstudienzeit im Rahmen des Bildungsstärkungsgesetzes beschlossen!„[…] Konkret wurde damit die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuell laufenden Wintersemesters verabschiedet. Damit haben die Studierenden Rechtssicherheit, dass ihnen Corona-bedingt keine Nachteile beim Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium entstehen. […]“
– Medienservice Sachsen 16.12.2020„Die Corona-Pandemie hat im Wintersemester nach wie vor folgenschwere Auswirkungen auf die Studierenden. Deswegen muss aus unserer Sicht die Regelstudienzeit und damit der BAföG-Anspruch sofort um zwei Semester angehoben werden. Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen auf diese Forderung eingegangen sind und wir damit Planungssicherheit für die Studierenden im laufenden Semester erkämpfen konnten.“
– Lukas Eichinger, Sprecher der Konferenz Sächsischer StudierendenschaftenEin neuer Artikel §114a im sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz macht den Beschluss rechtlich bindend:Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie
(1) Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studenten, die im Sommersemester 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. […]
(2) Absatz 1 gilt für das Wintersemester 2020/21 entsprechend.Außerdem wird in einem Absatz (3) bereits die Möglichkeit einer Verlängerung im folgenden Sommersemester vorbereitet, sollte in diesem pandemiebedingt auch kein regulärer Studienbetrieb möglich sein. Das Gesetzesblatt ist am 29.12.2020 erschienen und kann auf der Internetseite www.recht.sachsen.de
unter dem Suchbegriff Hochschulfreiheitsgesetz eingesehen werden. Tragt die Information gern weiter, sodass alle, die sich aktuell Sorgen um ihren Studienablauf machen, etwas Last ablegen können und sich auf körperliche und seelische Gesundheit konzentrieren können!
Für weitere Informationen wende dich bitte an deinen FSR oder an uns.