Erweiterter Senat

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Der Erweiterte Senat besteht aus den Mitgliedern des Senats sowie zusätzlich aus 42 Hochschullehrenden, 14 akademischen Mitarbeiter*innen, 14 sonstigen Mitarbeiter*innen und 14 Studierenden. Er ist zuständig für die Wahl und Abwahl des Rektors sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der Hochschule.

Im folgenden Interview spricht Linus Walter, ehemaliger Referatsleiter Hochschulpolitik im Studentenrat und ehemaliger studentischer Senator, über den Erweiterten Senat und den Unterschied zum Senat.