FAQ Zweitwohnungsteuer

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Die Satzung über die Zweitwohnsitzsteuer findet ihr hier: Satzung_Zweitwohnungsteuer

Außerdem findet ihr auch Informationen auf der Website der Stadt Freiberg: https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/anliegen-von-a-z/zweitwohnungsteuer

 

Wer muss zahlen?

Zahlungspflichtig ist jeder, der im Stadtgebiet Freiberg eine Nebenwohnung inne hat, egal ob gemietet oder im Eigentum. Ausgenommen sind Personen unter 16, die eine Zweitwohnung besitzen, und verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung innehaben, falls sich die Hauptwohnung außerhalb von Freiberg befindet. Ausgenommen sind ebenfalls Minderjährige mit Zweitwohnung zu Ausbildungszwecken oder aus beruflichen Gründen in Freiberg, wenn sich die Hauptwohnung der Eltern außerhalb von Freiberg befindet.

Ab wann wird die Steuer erhoben?

Besteuert wird jeweils das Kalenderjahr. Im ersten Jahr wird die Zweitwohnsteuer jedoch erst ab April erhoben. Damit besteht bis zum 31. März 2016 noch die Möglichkeit, die Wohnung als Hauptwohnung um oder anzumelden, der Steuergegenstand an sich beginnt jedoch ab Januar 2016! Dies ist im Bürgerbüro zu erledigen, Obermarkt 24.

Die Steuerpflicht beginnt am Monatsersten nach dem Einzug und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wird bzw. die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen. Die Zweitwohnungssteuer wird zu je einer Hälfte des Jahresbetrages am 15. Mai und 15. November fällig. Steuernachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Wie viel muss ich zahlen?

Die Steuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete. Wenn keine Nettokaltmiete vereinbart wurde, gibt es verschiedene Bemessungsgrundlagen:

„Wenn nur eine Bruttokaltmiete (einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um einen Abzug von 10 % verminderte Bruttokaltmiete. Wenn nur eine Bruttowarmmiete (einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um einen Abzug von 20 % verminderte Bruttowarmmiete.“

Wie wird die Steuer erhoben?

Die Meldebehörde gibt von nun an die Anmeldung der Zweitwohnung (und auch alle angemeldeten Zweitwohnungen) an den Bereich Steuer weiter. Jeder, der ab 01.04.16 Steuerpflichtig ist, bekommt 2016 ab KW4 einen Bescheid zugesendet.

Mit diesem Schreiben erhält man eine Steuererklärung. Damit wird die Steuerpflicht geprüft sowie Höhe und Grundlage der Steuer ermittelt. Daraufhin wird einem ein Bescheid zugesendet, einerseits über deine zu zahlende Steuer, sowie Jährlich ein Jahresbescheid deiner zu zahlenden Steuer.

Kann ich dem entgehen?

Nach §17 Bundesmeldegesetz hat jeder, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das gilt auch für Studenten. Sich nicht anzumelden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das verweigern der Steuer ist eine Straftat.

Lohnt es sich für mich den Hauptwohnsitz anzumelden?

Hauptsächlich schon. Einerseits sollte man aufgrund des Meldegesetzes, andererseits weil man keine Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Viele Versicherungen die über die Eltern laufen, bleiben trotzdem erhalten, vielleicht muss man nur über eine eigene Haft- und Hausratversicherung nachdenken. Läuft dein Auto auf deinem Namen, müsstest du es nur noch ummelden, der Rest bleibt wie zuvor. Bist du über deine Eltern krankenversichert, bleibt diese auch trotzdem weiter bestehen.

Hingegen sollte man auch beachten, dass sich in einigen Familien bei Ummeldung die Sozialzusprüche ändern könnten.

Was müsste ich beim Ummelden beachten?

Ummelden kann man sich im Bürgerbüro in Freiberg. Mit der Anmeldung wird auch automatisch dein ehemaliger Hauptwohnsitz von der Ummeldung benachrichtigt. Bei der Ummeldung ist außerdem keine Wohngeberbescheinigung notwendig.

Was passiert mit meiner jetzigen Hauptwohnung bzw. einem Zweitwohnsitz bei den Eltern?

Je nachdem, ob in der anderen Kommune eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, müsste diese dort gezahlt werden, würde man seinen Hauptwohnsitz nach Freiberg verlegen. Aber es gibt eine Ausnahme: Befindet sich der Zweitwohnsitz bei den Eltern, muss keine Steuer bezahlt werden.

Wie läuft das mit der Zweitwohnungsteuer in einer WG?

Gibt es nur einen Hauptmieter, über den der WG-Mietvertrag läuft, wird auch über diesen die Steuer abgerechnet. Wenn einer der WG-Mitglieder seinen Hauptwohnsitz in Freiberg anmeldet, ist er von der Steuer befreit. Trotzdem läuft die Steuer auf die gesamte Nettokaltmiete des Hauptmieters!

Was ist, wenn ich aus Freiberg ausziehe?

Je nachdem, in welchem Monat man sich in Freiberg abmeldet, muss man auch bis zu diesem die Steuer für das Jahr zahlen. Da die Steuer erst am Ende des Jahres abgerechnet wird, kann es passieren, dass das gesamte Jahr abgerechnet wird. Die zu Unrecht abgerechneten Monate werden auf Antrag zurück gezahlt.

 

Bei weiteren Fragen meldet Euch beim Referat Internationales und Soziales oder schreibt an