Fragen zu Prüfungen

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Bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Bis 7 Tage vor der schriftlichen Prüfung ist das Abmelden ohne Angabe von Gründen über das Selbstbedienungsportal möglich. Danach ist eine Abmeldung nur noch im Krankheitsfall möglich. Bei mündlichen Prüfungen ist auch eine Abmeldung im Selbstbedienungsportal nötig, außerdem musst du noch den Prüfer darüber informieren. Manchmal ist es auch möglich mit dem Prüfer einen Ersatztermin im gleichen Prüfungszeitraum zu vereinbaren.

Was mache ich, wenn ich krank bin?

Hole dir eine Krankschreibung von einem Arzt (es reicht der Hausarzt, ein Attest vom Amtsarzt ist nur in Ausnahmefällen nötig) und gib diese noch am selben Tag im Studentenbüro ab. Bei einer mündlichen Prüfung solltest du natürlich dem Prüfer nach Möglichkeit absagen.

Was passiert, wenn ich nicht angemeldet bin?

Wenn du dich nicht fristgerecht im Studierendenbüro zur Prüfung angemeldet hast, hast du kein Anrecht darauf, an der Prüfung teilzunehmen. Deine einzige Möglichkeit ist, dich zur Prüfung zum nächst folgenden Termin anzumelden. Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung findest du in § 6 ff. der für deinen Studiengang geltenden Prüfungsordnung.

Ich befürchte, bei einer mündlichen Prüfung nicht fair behandelt zu werden. Welche Vorschriften gelten? Was kann ich tun?

Eine mündliche Prüfung darf nicht von einem Prüfer allein abgenommen werden. Es bedarf immer entweder zwei Prüfern oder einem Prüfer und einem sachkundigen Beisitzer. Die Prüfungsdauer darf pro Prüfling 20 Minuten nicht unter- und 60 Minuten nicht überschreiten. Auch über die mündliche Prüfung muss ein Protokoll geführt werden, aus dem der Prüfungsverlauf und die Bewertung nachvollziehbar sind. Solltest du dich unsicher fühlen, kann auf Antrag ein Kommilitone als Zuhörer der Prüfung beiwohnen.

Gelten nichtbestandene Prüfungsvorleistungen als Prüfungsversuch?

Nein, wenn du deine Prüfungsvorleistung bis zur Prüfung nicht erbracht hast, so wird die Prüfung nicht gewertet und gilt demnach auch nicht als Prüfungsversuch. Sollte dem Prüfer erst nachdem er die Note ans Prüfungsamt gemeldet hat auffallen, dass Vorleistungen nicht erbracht worden sind, kann die Note nicht aberkannt werden und die Vorleistungen gelten automatisch als erfüllt.

Muss ich meinen Namen angeben?

Du bist nicht verpflichtet bei schriftlichen Prüfungen mehr als deine Matrikelnummer anzugeben.

Welche Informationen muss ich vor der Prüfung bekommen?

Du musst vor der Prüfung wissen, welche Anforderungen zum Bestehen erfüllt werden müssen. D.h. zum einen musst du darüber informiert werden, welche Hilfsmittel benutzt werden dürfen und zum anderen über die Gesamtpunktzahl, wie viele Punkte zum Bestehen notwendig sind und die Punkte für einzelne Aufgaben etc.

Was darf in einer Prüfung thematisiert werden?

In einer Prüfung dürfen nur die Themen drankommen, welche im Modulhandbuch unter Qualifikationsziel/Kompetenzen definiert wurden. Darüber hinaus gibt es keine Stoffeingrenzung. Der Studierende kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Teilgebiet überhaupt nicht oder nur unzureichend dargeboten wurde, weil beispielsweise eine Lehrkraft länger erkrankt war. Des Weiteren sollte man sich nicht auf willkürliche Eingrenzungen des Prüfungsstoffes verlassen, welche gern unter Studierenden verbreitet werden. Im Zweifelsfall sollte man direkt beim Prüfer nachfragen, ob ein bestimmtes Themengebiet prüfungsrelevant ist.

Wie lang dauert die Korrektur?

Die Korrektur soll laut § 9 der Prüfungsordnung 4 Wochen nicht überschreiten. Das ist allerdings keine Pflichtvorgabe, so dass du auch bei längerer Korrekturdauer nur nachfragen bzw. deinen FSR darüber informieren kannst. Insbesondere bei Prüfungen mit sehr vielen Prüflingen kann es zu Verzögerungen kommen. Benötigst du eine schnelle Korrektur (z.B. für den BaföG-Nachweis), ziehen viele Prüfer auf freundliche Nachfrage die Korrektur deiner Prüfung vor.

Wie erfahre ich meine Note?

Die Noten schriftlicher Prüfungen werden häufig auf Listen am schwarzen Brett deines Studiengangs veröffentlicht. Die Note einer mündlichen Prüfung erfährst du in der Regel direkt nach der Prüfung vom Prüfer. Alle deine Noten werden im Selbstbedienungsportal gesammelt. Leider dauert es mitunter etwas bis die Noten im Selbstbedienungsportal eingetragen und für dich einsehbar sind.

Wie erhalte ich Einsicht in die Korrekturen?

Bis zu einem Jahr nach der Prüfung hast du das Recht in einem angemessenen Zeitraum Einsicht in deine Prüfungsunterlagen samt Korrekturen zu bekommen (§ 24 deiner Prüfungsordnung). Viele Prüfer legen dafür zunächst Termine fest, die sie in einer Vorlesung oder per Mail bekanntgeben. Du kannst jedoch jederzeit einen anderen Termin (z.B. per Mail) vereinbaren.

Solltest du dich unsicher fühlen, kannst du zur Prüfungseinsicht auch eine Vertrauensperson deiner Wahl mitnehmen. Außerdem darfst du zum Eigengebrauch Kopien deiner Prüfungsunterlagen anfertigen.

Urteil Prüfungseinsicht 30_11_2022

Urteil_Pruefung_Kopie_2020_4_1419

Anfrage_SMWK_Pruefungseinsicht

Antwort_SMWK_Pruefungseinsicht

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Bei Nichtbestehen einer Prüfung wirst du darüber schriftlich informiert. Du solltest dann von deinem Recht auf Prüfungseinsicht Gebrauch machen. Fallen dir Unregelmäßigkeiten in der Korrektur auf, kannst du innerhalb von einem Monat nach Erhalt des schriftlichen Prüfungsbescheids Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen. Du hast maximal drei Versuche eine Prüfung zu bestehen, dann wirst du automatisch in dem betreffenden Modul exmatrikuliert. Nach dem ersten Versuch musst du die Prüfung innerhalb eines Jahres erneut antreten. Der dritte Versuch muss im nächstmöglichen Prüfungszeitraum nach dem zweiten Versuch durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der Fristen für die beiden Wiederholungen werden diese jeweils als nicht  bestanden bewertet.

Was kann ich machen, wenn es zu Unregelmäßigkeiten während der Prüfung kommt?

Manchmal kann es vorkommen, dass es während einer Prüfung  zu Unregelmäßigkeiten kommt (z.B. dass bestimmte Informationen zum Lösen einer Aufgabe fehlen oder sich die Umstände der Prüfung ändern). In diesem Fall kannst du gegen das Prüfungsergebnis Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen (formloses Schreiben). Dieser Ausschuss wird die Beanstandungen prüfen und eine entsprechende Entscheidung fällen. Er kann z.B. die Korrektur deiner Prüfung durch einen zusätzlichen Prüfer anordnen. Wichtig ist, dass es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, d.h. jeder Betroffene muss einen eigenen Widerspruch einlegen, auch wenn es sich um die gleiche Prüfung handelt.

Falls es zu Störungen (z.B.  durch Lärm) oder Änderungen der Bedingungen während des Prüfungsvorgangs  kommt, so solltest du dies von der Aufsicht protokollieren lassen und beim Widerspruch mit anfügen.

Was kann ich machen, wenn mir Unregelmäßigkeiten bei der Korrektur auffallen?

Es kann auch vorkommen, dass bei der Korrektur Unregelmäßigkeiten auftreten (z.B. weil Punkte falsch gezählt wurden oder die Bewertung nicht nachvollziehbar ist). Falls dem so ist, kannst du ebenfalls gegen das Prüfungsergebnis Widerspruch beim Prüfungsausschuss einlegen.

Solltest du bei einer zweiten Korrektur deiner Prüfung (z.B. im Rahmen der Einsichtnahme) im Ergebnis weniger Punkte erhalten haben, so besteht das Verschlechterungsverbot: Deine Leistung darf nicht nachträglich schlechter bewertet werden, auch wenn dem Prüfer auffällt, dass er dir an einer Stelle evtl. zu viele Punkte gegeben hat.


Gern beantworten wir dir alle Fragen und unterstützen dich bei Problemen im Prüfungsablauf. Schreib einfach eine Mail ans Referat Studium und Bildung oder komme im StuRa-Büro neben der Bibliothek vorbei.

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