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Besetzung der Wahlämter und Universitätsorgane
Gremienbesetzung Stand 01.06.2023
Studentische Gremien
Studentische Gremien werden von Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils 1 Jahr.
Fachschaftsrat (FSR)
Der Fachschaftsrat ist der erste Ansprechpartner für die Studierenden der Fakultät und bildet einen wichtigen Kontakt zu Professor:innen und Mitarbeiter:innen. Er setzt sich aus bis zu 9 gewählten Mitgliedern zusammen und ergänzt sich durch freie Mitarbeiter:innen. Er ist verantwortlich für die Einführung der Erstsemesterstudierenden und organisiert diverse Feierlichkeiten für die Studierendenschaft. Bei den FSRs lassen sich auch diverse Materialien einholen, wie z.B. Altklausuren. Die Sitzungen werden wöchentlich und öffentlich abgehalten.
Studentenrat (StuRa)
Der Studentenrat bildet die studentische Interessenvertretung für die gesamte Universität, tagt öffentlich wöchentlich und setzt sich aus bis zu 3 Entsandten pro Fakultät zusammen. Hier gibt es ebenfalls freie Mitarbeiter:innen, die den StuRa unterstützen. Innerhalb des Studentenrats gibt es mehrere Referate, die die jeweiligen Aufgabenfelder des Rates abdecken. Hierzu gehören Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), Studium und Bildung (StuBi), Hochschulpolititk (HoPo), Internationales und Soziales, Technik, Kultur und Sport (KuSpo) sowie der Vorstand, der aus Finanzer:innen, dem/der Sprecher:in und dem Vorsitz besteht.
Promovierendenrat (ProRat)
Der Promovierendenrat ist ebenfalls eine Interessenvertretung der Studierendenschaft. Er vertritt die Promovierenden an der Hochschule und soll ergänzend zu Studentenrat und Personalrat sein. Gewählt wird der Rat von einer Promovierendenvollversammlung.
Verwaltung – Zentrale Organe
Die Mitglieder des Senats und erweiterten Senats werden von allen Studierenden unserer Hochschule gewählt. Im Gegensatz dazu werden die studentischen Vertreter:innen im Fakultätsrat von allen Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt. Schließlich obliegt es dem Fachschaftsrat Studierende für die Entsendung in Studienkomissionen und Prüfungsausschüsse vorzuschlagen.
Studienkomission
Die Studienkommission dient der Beratung des Dekans zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs. Dazu gehört es, Vorschläge zur Erstellung oder Änderung von Prüfungs- und Studienordnungen zu machen und Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Die Sitzungen finden nach Bedarf statt und werden vom Studiendekan des jeweiligen Studienganges geleitet. In der Studienkommission sind die Sitze paritätisch verteilt, d. h. es gibt ebenso viele Sitze für Studierendenvertreter wie für Hochschullehrer. Die Empfehlungen der Studienkommission sind bindend, sofern keine 2/3-Mehrheit im Fakultätsrat gegen die Empfehlung der Kommission spricht.
Für die Arbeit in der Studienkommission haben wir ein kurzes Dokument als „Crashkurs“ erstellt. Das findet ihr hier: Crashkurs Studienkommission
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Mitwirkung des Studentenbüros über alle Prüfungsangelegenheiten eines Studiengangs. Er wirkt sozusagen als Exekutive der Prüfungsordnung und entscheidet unter anderem über die Zulassung zur Prüfung, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsvorschriften, etc. Der Ausschuss besteht aus drei Hochschullehrern, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierendenvertreter und tagt nach Bedarf. Mehr Informationen zur eurem Prüfungsausschuss und dessen Befugnissen findet ihr in eurer Prüfungsordnung.
Fakultätsrat
Dieses Gremium ist zuständig für alle die Fakultät betreffenden Angelegenheiten grundsätzlicher Art. Bei Beschlüssen, welche die Studienorganisation betreffen, muss es entweder eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder geben oder eine Mehrheit der stimmberechtigten Studentenvertreter:innen. Neben Erlässen zu den Studiendokumenten bestimmt der Rat über die Sicherung des Lehrangebotes sowie deren Planung, über Evaluationsverfahren, die Durchführung von Studienfachberatungen und er wirkt bei Berufungen mit. Zusätzlich reicht der Fakultätsrat Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung eines Studienganges ein.
Senat
Der Senat beschäftigt sich mit den Themen, die die gesamte Universität betreffen. Dazu gehören grundsätzliche Entscheidungen zu Lehre und Forschung, Kandidatenvorschläge für die Rektorwahl, die Wahl der Prorektoren, Beschluss über Hochschulordnungen, sowie die Entwicklungsplanung der Hochschule. Außerdem gilt es oft Stellung zu diversen Themen zu beziehen und aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Bei Abstimmungen gelten die gleichen Regeln wie im Fakultätsrat. Der Senat setzt sich aus 17 stimmberechtigten Senator*innen zusammen, drei davon sind Studierende.
Erweiterter Senat
Der erweiterte Senat besteht aus 42 Hochschullehrer:innen, 14 akademischen Mitarbeiter:innen, 14 sonstigen Mitarbeiter:innen und 14 Studierenden. Er ist zuständig für die Wahl und Abwahl des Rektors / der Rektorin sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der Hochschule.
Rektorat
Das Rektorat leitet die Universität und besteht aus Rektor:in (Vorsitz des Rektorats; Richtlinienkompetenz), Kanzler:in (Verwaltung und Finanzen) und bis zu 3 Prorektoren. Den einzelnen Ressorts wird sich in Form von Rektoratskomissionen gewidmet, denen jeweils ein(e) Prorektor:in vorsitzt. Zu den Aufgaben des Rektorates zählen die Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, die Einrichtung von Studiengängen oder Fakultäten bzw. deren Aufhebung, die Entscheidung über Ausstattungspläne und die Festlegung von Zielvereinbarungen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Hochschulrat
Der Hochschulrat gibt strategische Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Er nimmt Stellung zu Berichten und Abschlüssen des Rektorates. Außerdem genehmigt er den Haushalt der Universität. Die mehrheitlich hochschulexternen Mitglieder werden vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen.
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Das Staatsministerium erstellt die landesweite Hochschulplanung im Freistaat. Im Ministerium wird das sächsische Hochschulgesetz erarbeitet und geändert. Außerdem ist das Ministerium zuständig für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.
Verwaltungsrat des Studentenwerkes Freiberg
Der Verwaltungsrat ist das höchste Gremium des Studentenwerkes. Er besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und fünf beratenden Mitgliedern. Studierende sind paritätisch vertreten. Alle in dieses Gremium Berufenen arbeiten ehrenamtlich.
Der Verwaltungsrat beschließt die Strategie des Studentenwerkes und ist unter anderem auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Beschlussfassungen über die Satzungen des Studentenwerkes
- Erlass der Ordnungen über die Benutzung der vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen
- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
- Investitionen.
Derzeitige Entsendungen
Gremium | Studentische Mitglieder |
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Senat |
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Beratendes Mitglied des StuRas im Senat: |
(nur möglich, wenn kein Mitglied des StuRas gewählter studentischer Senator ist) |
Rektoratskommission Forschung |
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Wahlausschuss der Universität |
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Beirat Internationales Universitätszentrum |
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Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion |
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Beirat Rechentechnik |
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Auswahlkommission Deutschlandstipendium | (nur nötig wenn sich ein studentischer Senator bewirbt) |
Verwaltungsrat des Studentenwerkes Freiberg |
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LandessprecherInnenrat der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften |
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Freunde des Theaters |
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Sportreferent |
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Vereins der Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg |
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Rektoratskommission Bildung |
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Beirat Umweltmanagement |
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European University EURECA-PRO |
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Rektoratskommission Internationalisierung |
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